Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Covid-19 Maßnahmengesetz ist unmissverständlich: das Betreten von Sportplätzen ist – vorerst bis zum 13. April 2020 – verboten.
News
Achtung : Platzverbot auch für den TC Enzesfeld
Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Covid-19 Maßnahmengesetz ist unmissverständlich: das Betreten von Sportplätzen ist – vorerst bis zum 13. April 2020 – verboten.
Nachdem es in Bezug auf das Betretungsverbot bei Sportanlagen Unklarheiten gab:
Die Verordnung des Gesundheitsministeriums zum Covid-19 Maßnahmengesetz ist unmissverständlich: das Betreten von SportplätzDien ist – vorerst bis zum 13. April 2020 – verboten. Selbstverständlich ist dieses Betretungsverbot auch streng einzuhalten.
Nur zur unaufschiebbaren Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum kann ausnahmsweise ein Betreten der Anlage zulässig sein. Dies gilt natürlich NICHT für Instandsetzungsmaßnahmen oder sonstige Saisonvorbereitungshandlungen.